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   OVG Niedersachsen, 28.03.1991 - 3 OVG A 290/88   

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https://dejure.org/1991,13225
OVG Niedersachsen, 28.03.1991 - 3 OVG A 290/88 (https://dejure.org/1991,13225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.03.1991 - 3 OVG A 290/88 (https://dejure.org/1991,13225)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. März 1991 - 3 OVG A 290/88 (https://dejure.org/1991,13225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 1 S. 1, 2, 4 Hs. 1 WHG; § 98 Abs. 1 S. 1 NWG i. d. F. v. 28.10.1982; § 98 Abs. 2 S. 1 NWG i. d. F. v. 28.10.1982; § 118 Abs. 1 NWG i. d. F. v. 28.10.1982
    Umfang der Pflicht zur Unterhaltung eines Gewässers in Bezug auf die Wiederherstellung der Böschung einer Abzucht im Bereich einer Werkskläranlage; Umfang der Unterhaltungspflicht für ein Gewässer in wasserwirtschaftlicher Hinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht zur Unterhaltung eines Gewässers in Bezug auf die Wiederherstellung der Böschung einer Abzucht im Bereich einer Werkskläranlage; Umfang der Unterhaltungspflicht für ein Gewässer in wasserwirtschaftlicher Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1979 - XI A 76/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.03.1991 - 3 A 290/88
    Der Umfang der danach gebotenen Unterhaltungsmaßnahmen bestimmt sich nach dem, was zur Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustandes des Gewässers für den Wasserabfluß erforderlich ist (Rehder, NWG, 4. Aufl., § 81 RN 2; Haupt/Reffken/Rhode a.a.O. § 98 RN 7, 8; Urt. d. Sen. v. 28.5.1990 - 3 OVG A 251/87 - vgl. a. OVG Münster OVGE 36, 1, 8 f; Gieseke/Wiedemann/Czychowski,WHG,5. Aufl. § 28 RN 17. f, 39; Sieder/Zeitler, WHG, § 28 RN 8; Beschl.d. Sen. v. 18.11.1982 -3 OVG B- 101/82-).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15

    Anlieger; Aufteilung; Gesamtschuldner; Gewässer; Gewölbe; Mehrkosten; Ufermauer;

    Diese Überprüfung beschränkt sich nicht auf Ermessensfehler; vielmehr ist auch im Übrigen zu untersuchen, ob die Entscheidung der Gesetzeslage entspricht (so zur Festlegung der Unterhaltungspflicht: Reffken/Elsner, NWG, Loseblatt, Stand Mai 2015, § 79, Rdnr. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. März 1991 - 3 OVG A 290/88 -, ZfW 1993, 230).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00

    Zulässigkeit einer behördlichen Anordnung der Errichtung und des Betriebes eines

    Macht die Behörde von der Möglichkeit Gebrauch, einen Streitfall auf der Grundlage des § 119 Abs. 1 WG LSA zu regeln, so ist ihr ein Auswahlermessen bei der Bestimmung, wem die Unterhaltung obliegt, nicht eröffnet (vgl. Nds. OVG, ZfW 1993, 230 ).
  • VG Göttingen, 19.03.2015 - 4 A 262/12

    Besondere Bestandssicherung; Gewässer; Kostenausgleich; Mehrkosten;

    Das Verwaltungsgericht hat die behördliche Entscheidung zum einen hinsichtlich der rechtmäßigen Ausübung des Entschließungsermessens und zum anderen hinsichtlich der Entscheidung in der Sache zu überprüfen, wobei letztere nicht nur auf Ermessensfehler, sondern auch dahin zu untersuchen ist, ob die Entscheidung der Gesetzeslage entspricht (so zur Festlegung der Unterhaltungspflicht: Reffken/Elsner, NWG, § 79, Rn. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. März 1991 - 3 OVG A 290/88 -, ZfW 1993, 230; für die Kostenbeteiligung kann nichts anderes gelten).
  • VG Stade, 20.10.2010 - 1 A 1871/08

    Aufsichtsbehördliches Einschreiten der Unteren Wasserbehörde gegen einen

    Nach einem Urteil des OVG Lüneburg vom 28.03.1991 (3 A 290/88) bestimme sich der Umfang der Unterhaltung nach dem, was zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gewässers für den Wasserabfluss erforderlich sei.
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